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Was kostet mich der Führerschein ? |
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Geschrieben von: Administrator
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Freitag, den 05. März 2010 um 00:00 Uhr |
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Nun, das hängt von Deiner Vorerfahrung ab.
Positive und somit verkürzende preissparende Faktoren sind: -- Mindestens Fahrrad fahren können.( Gleichgewichtssinn !!!!!!!!) -- evtl. schon Vorerfahrung eines kleinen Motorrollers. -- Erfahrung im Verkehr -- Führerschein Klasse B - Autofahrerlaubnis -- Du machst Sport - Hier hilft eine gute Grundmotorik. Es ist wie mit einer Fremdsprache, die 2. Fremdsprache lernst Du leichter als die erste.--- -- Du hast die Rente noch nicht beantragt.-- je jünger um so schneller lernst Du neue Dinge. Aber aufgepasst: Wie schnell Du es dann tatsächlich lernst ist und bleibt eine Kombination von Allem als Dein persönlicher Faktor. Als Richtwert mögen hier ca ca.10 Fahrübungen auf dem Platz und gleichviele im Verkehr plus die Sonderfahrten auf Autobahn, Überland und Nachtfahrt. Als Orientierung gelten Preise ab 750, -- Euro aufwärts.
Viel Spass und viele Grüße vom Fahrschule Oscar Team |
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 05. März 2010 um 20:13 Uhr |
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Wie läuft die praktische Prüfung ab ? |
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Geschrieben von: Administrator
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Freitag, den 05. März 2010 um 00:00 Uhr |
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Nun in der praktischen Ausbildung lernst Du sicherheitsrelevante Grundfahraufgaben üben und im Straßenverkehr fährst Du am Ende Deiner Ausbildung mit Funk vorraus. Dies ist die Grundlage der 60 Minuten andauernden praktischen Prüfung. Während Du also im ersten Teil Deiner Prüfung auf dem Platz die Übungen machen mußt, als da wären:
-- Großer Slalom -- Kleiner Slalom im Schritttempo -- Kreisfahrt -- Gefahrbremsung -- Ausweichhaken ohne Abbremsen -- Ausweichhaken mit Abbremsen -- und zuletzt Stop and Go mußt Du im zweiten Teil im Straßenverkehr nachweisen, dass Du weder für Dich noch für Andere eine Gefahr darstellst und selbstverständlich die Straßenverkehrsordnung kennst. Das Ganze dauert ca. 60 MInuten, Du fährst mit dem Funk voraus und hörst die Fahrtrichtungsanweisung durch die vertraute Stimme Deines Fahrlehrers.
Viel Spass und viele Grüße vom Fahrschule Oscar Team |
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 05. März 2010 um 20:10 Uhr |
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Wie lange dauert die Fahrerlaubnis auf Probe |
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Geschrieben von: Administrator
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Freitag, den 05. März 2010 um 00:00 Uhr |
Fahrerlaubnis auf Probe für den Motorradführerschein der Klasse A ?
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Bereits seit dem 1.11.1986 erhalten Führerscheinneulinge der alten Fahrerlaubnisklassen eins bis drei ihre Fahrerlaubnis nur auf Probe. Primäres Ziel der Einführung war die Reduzierung von Unfällen, die von Fahranfängern verursacht wurden.Mit der Einführung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum 1.1.1999 haben sich allerdings einige wichtige Vorschriften zur Fahrerlaubnis auf Probe geändert.
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Hier alles Wissenswerte rund um den Führerschein auf Probe: Beginn und Ende der Probezeit: Die Probezeit beginnt am Tag der Ausstellung und endet nach zwei Jahren mit Ablauf dieses Tages. Das Ablaufdatum ist im Führerschein eingetragen. Verwarnungs- und Bußgelder: Verwarnungsgelder haben keinerlei Auswirkung auf den Probe-Schein. Alle Verstöße innerhalb der Probezeit, die zu Punkten in Flensburg, Fahrverboten oder Führerscheinentzug führen, haben die sogenannte Nachschulung zur Folge. Art der Delikte: Die bußgeldbewehrten Verkehrsverstöße und Verkehrsstraftaten werden in zwei Kategorien eingeteilt, sogenannte A- und B-Verstöße. Unter Abschnitt A fallen schwerwiegende Zuwiderhandlungen; dies sind die meisten Verkehrsstraftaten (außer Kennzeichenmißbrauch, § 22 StVG) sowie die "gängigen" Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht-, Vorfahrts-, Überholverstöße etc.). Unter Abschnitt B fallen weniger schwerwiegende Delikte, wie z.B. Verstöße gegen die StVZO (beispielsweise Überschreitung des TÜV-Termins um mehr als 8 Monate usw.). Eine Nachschulung wird fällig, wenn der Führerscheinneuling innerhalb der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre! Nachschulung: Die Nachschulungskurse werden für auffällig gewordene Fahranfänger durchgeführt. Dazu gehören mehrere Theorieseminare (4 Sitzungen zu je 135 Minuten), in denen die einzelnen Vergehen besprochen werden sowie eine Fahrprobe (mindestens 30 Minuten), bei der ein Prüfer den Nachschüler bewertet. Die Kurse werden von den Fahrschulen angeboten und durchgeführt. Für die Teilnahme sind 35o € (je nach Fahrschule) zu entrichten. Es müssen alle Kurselemente der Nachschulung vollständig und innerhalb der von der Straßenverkehrsbehörde gesetzten Frist besucht werden. Weitere Verstöße innerhalb der Probezeit: Wer nach Teilnahme an der Nachschulung innerhalb der Probezeit wieder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, wird von der Verkehrsbehörde gebeten, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Beratung ist freiwillig, wird aber wärmstens empfohlen, da sie zweierlei Vorteile mit sich bringt: Erstens wird ein Punkterabatt von 2 Punkten gewährt und zweitens bleiben Verstöße, die der Kandidat innerhalb der 2-Monats-Frist begangen hat, unberücksichtigt und führen nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis. Entzug der Fahrerlaubnis: Nimmt der auffällig gewordene Führerscheinneuling nicht an der Nachschulung teil, oder begeht er innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung und Information zur verkehrspsychologischen Beratung einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, so wird im die Fahrerlaubnis entzogen. Er muß dann die theoretische und praktische Führerscheinprüfung der beantragten Klasse wiederholen. Auszug der Verstöße nach A und B, die zum Aufbauseminar führen
Nach "A" einmaliger Verstoß: - Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden oder bei Unübersichtlichkeit. - Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit oder an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen. - Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h - Ungenügender Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h -- Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften. - Überholen bei Unübersichtlichkeit oder bei unklarer Verkehrslage und bei Überholverbot. - Nichtbeachten der Vorfahrt. - Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung - auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen. - Falsches Verhalten gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen. - Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten. - Nichtbeachtung des Rotlichts, grobes Nichtbeachten des STOP-Zeichens. - Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne Zulassung oder ohne Betriebserlaubnis. - Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkohol Nach "B" zweimaliger Verstoß: - Nicht tangentiales Linksabbiegen unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. - Fahren eines Fahrzeugs mit weniger als 1,6 mm Profiltiefe an den Reifen. - Fahren ohne Licht oder nur mit Standlicht bei erheblicher Sichtbehinderung außerhalb geschlossener Ortschaften. - Führen eines Fahrzeugs mit mangelhaft gesicherter Ladung unter Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. - Überschreiten der Anmeldefrist zur TÜV-Untersuchung um mehr als acht Monate. - Führen eines mangelhaften Fahrzeugs. - Führen eines Fahrzeugs unter Überschreiten der zulässigen Abmessungen
Viel Spass und viele Grüße vom Fahrschule Oscar Team
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Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 05. März 2010 um 17:30 Uhr |
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Wie lange braucht man für den Führerschein |
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Geschrieben von: Administrator
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Freitag, den 05. März 2010 um 00:00 Uhr |
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Vom Tage Deiner Anmeldung bzw. Deines Antrages auf Zulassung der Fahrerlaubnis der Klasse A direkt oder beschränkt Klasse A dauert es erfahrungsgemäß ca 2-4 Monate seit Antragsstellung. In dieser Zeit kannst Du bei uns Theorie und praktische Fahrstunden machen. Deine Prüfungen kannst Du mit Erhalt Deiner behördlichen Zulassung ablegen. Dafür hast Du dann 1 Jahr Zeit. Ab Bestehen Deiner theoretischen Prüfung hast Du dann noch einmal ein Jahr Zeit. Am Besten ist es, wenn Du alles sorgfälltig plants, das heißt Du beginnst Deine Ausbildung parallel in der Fahrschule in Berlin Schöneberg oder Lankwitz und bist zum Saisonstart mit Deinem Führerschein fertig, so das Du mit Freude im Sommer loslegen kannst.
und idealer Weise hast Du den Antrag bei den Behörden schon vorher abgeben- Hier anmelden !
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Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten |
| Führerscheinbüro |
| Puttkamerstr. 16-18 |
| 10958 Berlin |
| Telefon: (030) 90269-2300 |
| Fax: (030) 90269-2399 |
Nicht vergessen dazu brauchst Du schon vorher folgende vollständige Unterlagen
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Passbild, 35 x 45 mm biometrisch ( nicht aus dem Automat-- frag den Fotografen) |
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einen Kurs Sofortmaßnahmen am Unfallort ( 1. Hilfe ) |
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Personalausweis |
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einen Sehtest vom Arzt oder Optiker |
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Geld 55,--€ reichen aus |
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Was wird der Führerschein kosten ?
Nun, das hängt von Deiner Vorerfahrung ab.
Positive und somit verkürzende preissparende Faktoren sind: -- Mindestens Fahrrad fahren können.( Gleichgewichtssinn !!!!!!!!) -- evtl. schon Vorerfahrung eines kleinen Motorrollers. -- Erfahrung im Verkehr -- Führerschein Klasse B - Autofahrerlaubnis -- Du machst Sport - Hier hilft eine gute Grundmotorik. Es ist wie mit einer Fremdsprache, die 2. Fremdsprache lernst Du leichter als die erste.--- -- Du hast die Rente noch nicht beantragt.-- je jünger um so schneller lernst Du neue Dinge. Aber aufgepasst: Wie schnell Du es dann tatsächlich lernst ist und bleibt eine Kombination von Allem als Dein persönlicher Faktor. Als Richtwert mögen hier ca ca.10 Fahrübungen auf dem Platz und gleichviele im Verkehr plus die Sonderfahrten auf Autobahn, Überland und Nachtfahrt. Als Orientierung gelten Preise ab 750, -- Euro aufwärts.
Wie läuft die praktische Prüfung ab?
Nun in der praktischen Ausbildung lernst Du sicherheitsrelevante Grundfahraufgaben üben und im Straßenverkehr fährst Du am Ende Deiner Ausbildung mit Funk vorraus. Dies ist die Grundlage der 60 Minuten andauernden praktischen Prüfung. Während Du also im ersten Teil Deiner Prüfung auf dem Platz die Übungen machen mußt, als da wären:
-- Großer Slalom -- Kleiner Slalom im Schritttempo -- Kreisfahrt -- Gefahrbremsung -- Ausweichhaken ohne Abbremsen -- Ausweichhaken mit Abbremsen -- und zuletzt Stop and Go mußt Du im zweiten Teil im Straßenverkehr nachweisen, dass Du weder für Dich noch für Andere eine Gefahr darstellst und selbstverständlich die Straßenverkehrsordnung kennst. Das Ganze dauert ca. 60 MInuten, Du fährst mit dem Funk voraus und hörst die Fahrtrichtungsanweisung durch die vertraute Stimme Deines Fahrlehrers.
Fahrerlaubnis auf Probe für den Motorradführerschein der Klasse A ?
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Bereits seit dem 1.11.1986 erhalten Führerscheinneulinge der alten Fahrerlaubnisklassen eins bis drei ihre Fahrerlaubnis nur auf Probe. Primäres Ziel der Einführung war die Reduzierung von Unfällen, die von Fahranfängern verursacht wurden.Mit der Einführung der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) zum 1.1.1999 haben sich allerdings einige wichtige Vorschriften zur Fahrerlaubnis auf Probe geändert.
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Hier alles Wissenswerte rund um den Führerschein auf Probe: Beginn und Ende der Probezeit: Die Probezeit beginnt am Tag der Ausstellung und endet nach zwei Jahren mit Ablauf dieses Tages. Das Ablaufdatum ist im Führerschein eingetragen. Verwarnungs- und Bußgelder: Verwarnungsgelder haben keinerlei Auswirkung auf den Probe-Schein. Alle Verstöße innerhalb der Probezeit, die zu Punkten in Flensburg, Fahrverboten oder Führerscheinentzug führen, haben die sogenannte Nachschulung zur Folge. Art der Delikte: Die bußgeldbewehrten Verkehrsverstöße und Verkehrsstraftaten werden in zwei Kategorien eingeteilt, sogenannte A- und B-Verstöße. Unter Abschnitt A fallen schwerwiegende Zuwiderhandlungen; dies sind die meisten Verkehrsstraftaten (außer Kennzeichenmißbrauch, § 22 StVG) sowie die "gängigen" Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlicht-, Vorfahrts-, Überholverstöße etc.). Unter Abschnitt B fallen weniger schwerwiegende Delikte, wie z.B. Verstöße gegen die StVZO (beispielsweise Überschreitung des TÜV-Termins um mehr als 8 Monate usw.). Eine Nachschulung wird fällig, wenn der Führerscheinneuling innerhalb der Probezeit einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht. Gleichzeitig verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre! Nachschulung: Die Nachschulungskurse werden für auffällig gewordene Fahranfänger durchgeführt. Dazu gehören mehrere Theorieseminare (4 Sitzungen zu je 135 Minuten), in denen die einzelnen Vergehen besprochen werden sowie eine Fahrprobe (mindestens 30 Minuten), bei der ein Prüfer den Nachschüler bewertet. Die Kurse werden von den Fahrschulen angeboten und durchgeführt. Für die Teilnahme sind 35o € (je nach Fahrschule) zu entrichten. Es müssen alle Kurselemente der Nachschulung vollständig und innerhalb der von der Straßenverkehrsbehörde gesetzten Frist besucht werden. Weitere Verstöße innerhalb der Probezeit: Wer nach Teilnahme an der Nachschulung innerhalb der Probezeit wieder einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begeht, wird von der Verkehrsbehörde gebeten, innerhalb von 2 Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Beratung ist freiwillig, wird aber wärmstens empfohlen, da sie zweierlei Vorteile mit sich bringt: Erstens wird ein Punkterabatt von 2 Punkten gewährt und zweitens bleiben Verstöße, die der Kandidat innerhalb der 2-Monats-Frist begangen hat, unberücksichtigt und führen nicht zum Entzug der Fahrerlaubnis. Entzug der Fahrerlaubnis: Nimmt der auffällig gewordene Führerscheinneuling nicht an der Nachschulung teil, oder begeht er innerhalb von 2 Monaten nach der Verwarnung und Information zur verkehrspsychologischen Beratung einen weiteren A-Verstoß oder zwei weitere B-Verstöße, so wird im die Fahrerlaubnis entzogen. Er muß dann die theoretische und praktische Führerscheinprüfung der beantragten Klasse wiederholen. Auszug der Verstöße nach A und B, die zum Aufbauseminar führen
Nach "A" einmaliger Verstoß:
- Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden oder bei Unübersichtlichkeit. - Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit oder an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen. - Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h - Ungenügender Sicherheitsabstand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h -- Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften. - Überholen bei Unübersichtlichkeit oder bei unklarer Verkehrslage und bei Überholverbot. - Nichtbeachten der Vorfahrt. - Wenden, Rückwärtsfahren oder Fahren entgegen der Fahrtrichtung - auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen. - Falsches Verhalten gegenüber öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen. - Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten. - Nichtbeachtung des Rotlichts, grobes Nichtbeachten des STOP-Zeichens. - Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs von Fahrzeugen ohne Zulassung oder ohne Betriebserlaubnis. - Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkohol
Nach "B" zweimaliger Verstoß:
- Nicht tangentiales Linksabbiegen unter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. - Fahren eines Fahrzeugs mit weniger als 1,6 mm Profiltiefe an den Reifen. - Fahren ohne Licht oder nur mit Standlicht bei erheblicher Sichtbehinderung außerhalb geschlossener Ortschaften. - Führen eines Fahrzeugs mit mangelhaft gesicherter Ladung unter Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit. - Überschreiten der Anmeldefrist zur TÜV-Untersuchung um mehr als acht Monate. - Führen eines mangelhaften Fahrzeugs. - Führen eines Fahrzeugs unter Überschreiten der zulässigen Abmessungen
Viel Spass und viele Grüße vom Team Fahrschule Oscar |
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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 25. März 2010 um 22:27 Uhr |
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